Gästezentrale Fehmarn
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gästezentrale - Johannes Dose e. K.
für die Vermittlung von Gästezimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäuser


Präambel
Die Gästezentrale vermittelt für ortsansässige und nicht ortsansässige Vermieter Unterkünfte auf der Insel Fehmarn und Großenbrode. Die Gästezentrale selbst erbringt keinerlei eigene Reiseleistungen, sondern wird nur als Stellvertreter für die jeweiligen Anbieter der Reiseleistungen tätig.

§1 Allgemeine Bedingungen
Die Gästezentrale wird grundsätzlich als Vermittler für die Vermieter von Ferienwohnungen und Unterkünften, sowie für die aus dem jeweils geltenden Veranstaltungskatalog ersichtlichen Veranstalter im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig. Zwischen dem Feriengast und dem jeweiligen Anbieter ist die Gästzentrale ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Vermieter oder Anbieter. Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts. Für die Vermittlung von Leistungen durch die Gästezentrale gelten die nachfolgenden Bedingungen.

Der Leistungsinhalt ergibt sich aus dem jeweils geltenden Saisonkatalog, bestehend aus der Leistungsbeschreibung sowie der gültigen Preisliste. Leistungsänderungen behalten sich die jeweiligen Anbieter vor. Preisänderungen der Anbieter unterliegen nicht dem Einfluss der Gästezentrale und bleiben ausdrücklich vorbehalten .

§2 Abschluß des Vermittlungsvertrages/An-und Abreise
Mit der Anmeldung, die mündlich, telefonisch oder schriftlich vorgenommen werden kann, beauftragt der Kunde die Gästezentrale verbindlich zur Vermittlung einer Reiseleistung. Der Abschluß des Mietvertrages ist nach der mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Buchung des Vermieters verbindlich. Der Mietvertrag muß innerhalb des angegebenen Zeitraumes an die Vermittlerin zurückgeschickt werden.
Mit der Übersendung einer Reservierungsbestätigung oder eines Mietvertrages oder einer Rechnung wird die Annahme durch die Gästezentrale für den jeweiligen Anbieter erklärt. Die Gästezentrale tritt hierbei als Vertreterin des jeweiligen Anbieters auf. Einwendungen gegen die Angaben in der Reservierungsbestätigung oder des Mietvertrages oder der Rechnung sind unverzüglich zu erklären.

An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Unterkunft steht am Anreisetag Mo. - Fr. ab 15.00 Uhr, Sa. ab 16.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nur nach tel. Vereinbarung zur Verfügung und muß am Abreisetag bis 10.00 Uhr verlassen werden. Als Anreisezeit gilt Mo.-Fr. 15.00 bis 17.00 Uhr, Sa. 16.00 bis 18.00 Uhr. Bei einer Anreise außerhalb dieser Zeiten, hat der Gast die Aufgabe, dies schon bei der Buchung oder rechtzeitig vor Anreise der Vermittlerin anzukündigen.

§3 Instandhaltung
Während der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Unterkunft und das darin enthaltene Inventar pfleglich zu behandeln. Bei Anreise in der Unterkunft festgestellte Mängel bitten wir unmittelbar bei der Vermittlerin oder Vermieter zu melden. Während der Mietzeit am Mietobjekt entstandene Schäden sind durch den Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen. Nach Abreise, von der Vermittlerin festgestellte Beschädigungen werden dem Buchungspartner in Rechnung gestellt. Weiterhin ist am Abreisetag Geschirr und Besteck gespült zu hinterlassen.

§4 Miete
Der vereinbarte Mietpreis bezieht sich ausschließlich auf die im Vertrag festgelegte Personenzahl. Eine Nutzung mit mehr Personen wie im Mietvertrag vereinbart ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vermittlerin möglich. Darüber hinaus fällt ein Zuschlag in Höhe von EURO 8,00 pro Tag und Person an.

§5 Anzahlung
Die aus dem Vertrag ersichtliche Anzahlung hat 10 Tage nach Erhalt des Mietvertrages zu erfolgen. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Reiseantritt per Scheck oder Banküberweisung zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der im Vertrag vorgegebenen Frist ist die Gästezentrale berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und dafür Stornierungskosten gemäß §6 dieser Geschäftsbedingungen zu verlangen.
Für den Bereich der Anmietung von Unterkünften wird insbesondere klarstellend vereinbart, dass die vertragstypische Leistung in der Übergabe der Schlüssel sowie der Zurverfügungstellung der jeweiligen Unterkunft zu sehen ist.

§6 Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritterklärung bei der Gästezentrale. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt entstehen folgende Kosten: * bis 45 Tage vor Antritt der Reise entstehen Gebühren in Höhe von 15% der Wohnungsmiete (mindestens jedoch EURO 25,00) * ab 44 bis 30 Tage vor Antritt der Reise entstehen Gebühren in Höhe von 25% der Wohnungsmiete * ab 29 bis 22 Tage vor Antritt der Reise entstehen Gebühren in Höhe von 50% der Wohnungsmiete * ab 21 Tage vor Antritt der Reise entstehen Gebühren in Höhe von 80% der Wohnungsmiete * am Tage der Anreise sowie bei Nichtanreise entstehen Gebühren in Höhe von 100% der Wohnungsmiete. Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten. Macht der Kunde geltend, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden als vorstehend pauschal vereinbart, so ist der entsprechende Nachweis vom Kunden zu führen. Der Anbieter behält sich den Nachweis, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre, vor. Die Gästezentrale schickt Ihnen gern die Unterlagen einer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung zu.

§7 Kurtaxe
Die Kurtaxe erfolgt gemäß der Kurtaxordnung der jeweiligen Gemeinde. Ausstellung und Inkasso bei einer Reservierungsbestätigung durch den Vermieter, bei einem Mietvertrag durch die Vermittlerin.

§8 Haftung und Gerichtsstand
Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Anbieter obliegen, ist nicht Gegenstand des mit der Gästezentrale bestehenden Vermittlungsvertrages. Für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Leistungen haftet allein der jeweilige Anbieter. Die vertragliche Haftung aus der Vermittlungstätigkeit der Gästezentrale ist auf den eineinhalbfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Schadenersatzansprüche des Kunden direkt gegen den Anbieter aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis bleiben hiervon unberührt. Als Erfüllungsort sowie Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten wird Oldenburg in Holstein vereinbart.

§9 Unwirksamkeit des Vertrages
Sollte eine der Vereinbarungen in ihrer Wirkung rechtlich unwirksam sein, werden die übrigen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Vereinbarung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck entspricht. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages nicht.

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